heimisch 01/2021
Wer ein Haus bauen will, bekommt oft einen großen Stapel Pläne vom Architekten: Aber was genau bedeuten eigentlich die einzelnen Maßstäbe und wozu braucht man sie?
Lange vor dem ersten Spatenstich beugen sich Bauherren über große Pläne, die das geplante Haus zeigen: mal als Grundriss, mal als Schnitt, mal als Draufsicht. Sie zeigen, wie das Haus in die Wohnumgebung eingebettet ist, wie einzelne Räume und Etagen aussehen, wo Anbauten, Balkone oder Garagen liegen, bis hin zu kleinsten Details, wie Steckdosen oder Wasseranschlüssen. Die Bauzeichnungen werden von Architekten, Ingenieuren und Bauzeichnern erstellt. Sie berücksichtigen dabei statische und rechtliche Vorgaben für Ausführung und Gestaltung und prüfen die Machbarkeit des Bauvorhabens. Gleichzeitig sind sie bauvorlageberechtigt, das bedeutet, dass sie Bauanträge bei der Baubehörde stellen dürfen.
Anfang 2021 wurde das Abstandsflächenrecht in der Bayerischen Bauordnung geändert: Um eine engere Bebauung zu ermöglichen, gelten nun neue Mindestabstände.
So wurden die Abstandsflächen auf 40 Prozent der Wandhöhe reduziert, damit reicht bei Wohnbauten zukünftig das 0,4-fache der Wandhöhe als Abstand zum Nachbargrundstück.
Aber Obacht: Gemeinden dürfen die genauen Abstandsflächen selbst bestimmen, so könnten in Erding andere Abstandsflächenregeln gelten als in Ebersberg.
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Der Lageplan zeigt, wie das Bauvorhaben im städtebaulichen Kontext aussieht und wie sich das Haus in die Umgebung einfügt. So sind auch Nachbarhäuser, angrenzende Grundstücke sowie Straßen auf dem Plan zu sehen. Auf einem sogenannten Schwarzplan, wie im Beispiel rechts, werden lediglich die Gebäude schwarz dargestellt. Alles andere, wie Straßen, Grünanlagen o.ä. tauchen hier nicht auf. Der Plan dient zur Städteplanung, da er genau bebaute (schwarze) Flächen und unbebaute (weiße) Flächen zeigt.
Dieser Maßstab zeigt die funktionale Raumplanung, also eine erste Umsetzung der Räume. Manchmal wird hier auch mit Handskizzen gearbeitet, um den Bauherren zu zeigen, wie beispielsweise Dachform oder Fassaden aussehen könnten.
Diese Pläne braucht die Baugenehmigungsbehörde, um eine Baugenehmigung zu erteilen. Der Maßstab markiert damit den Schritt von den Entwürfen zur Genehmigungsplanung.Hier sieht man schon Türöffnungen, Fassadendesign, Höhen, Quadratmeter und alles, was baurechtlich relevant ist.
Einzelne Bereiche des Hauses werden sehr detailliert dargestellt, damit die Gewerke und Handwerker wissen, wie genau eine Sache aussehen und umgesetzt werden soll. 1:10 bedeutet, dass das Objekt zehnmal kleiner als die gebaute Realität dargestellt wird. Der Maßstab 1:1 zeigt das gezeichnete Modell exakt so groß wie das zu bauende Detail.
Diese Pläne dienen als Grundlage für die Handwerker, sie erkennen darauf, was geplant und zu tun ist. Ohne Werkpläne könnten die einzelnen Gewerke auch nicht Hand in Hand arbeiten, denn der Elektriker muss beispielsweise wissen, was der Heizungsinstallateur macht und andersherum.
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